Rückwirkende Gesetzesänderung + Nie für andere bürgen

Das ist es, was ich schon häufig mit großem Unverständnis hier im Blog angekreidet habe: Menschen gehen in einem Rechtsstaat von einem Sachverhalt aus – und dann kommen die Gesetzgeber und ändern das Gesetz rückwirkend und die Menschen müssen dafür büßen. Und das geschah auch hier wieder, wenn dem Artikel zu glauben ist: Menschen nahmen Flüchtlinge auf – und da das Gesetz Juli 2016 geändert wurde, bleiben sie auf Kosten sitzen: http://hessenschau.de/panorama/fluechtlingspaten-fuehlen-sich-vom-land-getaeuscht,fluechtlingshelfer-100.html

Solche rückwirkenden Gesetzesänderungen sollten per Gesetz (rückwirkend) verboten werden. Das trägt nicht zum Vertrauen in den Rechtsstaat bei, ist zudem wie Willkür an. Vor allem muss ich wieder sagen: Ich verstehe nicht, dass so etwas überhaupt in einem Rechtsstaat möglich ist.

Zudem ist noch manch anderes an diesem Kuddelmuddel ärgerlich: http://www.rp-online.de/politik/teures-urteil-fuer-fluechtlingsbuergen-aid-1.5845316 Bürger fühlen sich nicht nur hintergangen, sondern wurden wohl auch hintergangen. Und dass das nicht gerade zu einer guten Einstellung gegenüber unserem Rechtsstaat führt, kann sich jeder an seinen fünf Fingern abzählen. Manche Verantwortliche scheinen leider nicht einmal das hinzubekommen. (Sarkasmus!)

*

Und was lernen wir wider daraus: Bürge nie! für einen anderen. Nicht für Fremde, nicht für Freunde, nicht für Familienangehörige. Zumindest habe ich das von meinen Vorfahren gelernt, denn Bürgschaften führten wohl schon häufig zum Ruin Unschuldiger.

Impressum http://www.wolfgangfenske.de/

KategorienAllgemein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert