Christen + Menschenrechte 5

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Mitte des 20. Jahrhunderts erntete man die Früchte der Vordenker seit vor allem dem 16. Jahrhundert. Die UN, die 1945 gegründet wurde, arbeitete an der Menschenrechtscharta – die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie wurde 1948 nach dem Krieg veröffentlicht. Die schlimmen Erfahrungen mit der Missachtung der Menschenrechte durch den Nationalsozialismus und vermutlich auch des Kommunismus fanden Eingang. Unter der Leitung von Eleanor Roosevelt, die in Fragen der Menschenrechte sehr aktiv war, haben verschiedene Menschen daran gearbeitet, so der katholische französische Philosoph Jacques Maritain, der griechisch-orthodoxe, evangelikale libanesische Christ Charles Malik, der kanadische Jurist John Peter Humphrey, Methodist, der sich als einen bezeichnet, der in seiner Jugend sehr religiös gewesen sei, der jüdische Jurist René Cassin, der Chinese Peng-chun Chang, der meinte, dass die Aufklärung in Fragen der Menschenrechte mit der chinesischen Rezeption nach Europa kam. Er ist auch dafür verantwortlich, dass in ihr kein Bezug auf Gott genommen wird, da auch Atheisten diese Erklärung unterstützen müssten (Sowjetunion war Kommunistisch, China noch nicht) und war der Meinung, dass das Naturrecht ausgeklammert werden sollte, weil es nur abendländischer Kultur entspräche, allerdings der Begriff „Gewissen“  universal anerkannt sei.

Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Es fällt also auf, dass trotz der Mitarbeit religiöser Menschen und trotz der religiösen Tradition der Menschenrechte, eine Säkularisierung stattfand, die man als „säkularisierende Nachkonstruktion“ (Dilcher/Staff: Christentum und modernes Recht,1984,282) bezeichnet. Das Problem der säkularisierenden Nachkonstruktion besteht darin, dass damit die Basis der Argumentation fehlt (Gottebenbildlichkeit, Verknüpfung des Naturrechts mit dem Gottes-Recht, von dem die Interpretation des Naturrechts als Recht lebt). Man muss „Würde“ des Menschen konstatieren, kann sie nicht begründen. Ebenso wird einfach behauptet, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren seien. Diese Behauptung schwebt ohne den Gottesbezug in der Luft, kurz: Das bleibt unbegründet, was die Vorfahren mit Blick auf Gott begründeten. Von daher könnte es sein, dass Jacques Maritain 1951 die Menschenrechtserklärung als „praktische Ideologie“ bezeichnet hat, weil sie einen Kompromiss darstellt, um möglichst viele dafür zu gewinnen. Und, wie Klaus Dicke mit Blick auf die Menschenrechtserklärung Nikolaus von Kues (1401-1464) zitiert, der meinte, wo Menschen zu einem guten Kompromiss finden, hatte Gott seine Hand im Spiel.

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