Christen + Menschenrechte 3

17./ 18. Jahrhundert

Diese Vordenker beeinflussten zum Teil die heute hervorgehobenen Hugo Grotius und John Locke und andere, aber auch die „Bill of Rights“ (1689) Text: http://www.verfassungen.eu/gb/gb1689.htm.

Es sei noch auf die Petition of Rights (1627) und die Habeas Corpus Akte (1679) hingewiesen, die es dem Herrscher und seinen Handlangern verbot, Menschen willkürlich zu verhaften, sie einem Richter zu entziehen und sie vor der Verurteilung ins Ausland zu bringen. Das heißt, das Recht auf Freiheit wurde verstärkt. Zudem wurden die Eigentumsrechte gestärkt. Das englische Parlament hat den Herrscher gezwungen, die Akte zu unterzeichnen. Wir haben damit auch eine gewisse Form der Gewaltenteilung: Herrscher, Parlament, Gerichte.

Aufgrund religiösen Drucks wanderten viele Minderheiten-Christen aus Europa in die USA aus. Bekannt sind die Puritaner, aber auch Christen von dem europäischen Festland, die der Täuferbewegung zugehörten. In dieser Tradition der protestantischen Ansätze der Menschenrechte steht auch die Unabhängigkeitserklärung der USA, die im Wesentlichen von Thomas Jefferson, der den Minderheitenkirchen Religionsfreiheit zugesagt hat, verfasst wurde. Die Präambel der Unabhängigkeitserklärung von 1776 (Text: http://www.verfassungen.net/us/index.htm ) beginnt:

Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen worden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freyheit und das Bestreben nach Glückseligkeit. Daß zur Versicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingeführt worden sind, welche ihre gerechte Gewalt von der Einwilligung der Regierten herleiten; daß sobald einige Regierungsform diesen Endzwecken verderblich wird, es das Recht des Volks ist, sie zu verändern oder abzuschaffen, und eine neue Regierung einzusetzen, die auf solche Grundsätze gegründet, und deren Macht und Gewalt solchergestalt gebildet wird, als ihnen zur Erhaltung ihrer Sicherheit und Glückseligkeit am schicklichsten zu seyn dünket. 

Die Gleichheit der Menschen wird in Gott verankert, Regierungen dienen der Umsetzung. Thomas Jefferson nahm die Virginia Declaration of Rights unter anderem von George Mason  (1776) (Text: http://www.verfassungen.net/us/va/grundrechteerklaerung76.htm ) als Grundlage. 15 Jahre später, September 1791 wurden die Bill of Rights beschlossen, in denen es darum geht, dass jeder sein Recht einklagen kann (Text 1787? http://www.verfassungen.net/us/verf87-i.htm ).

Man sieht vor allem an Mason, dass eine Zeit in Anbruch ist, in der religiöse Fundierung kaum mehr eine Rolle spielen wird, sondern es geht um die Betonung der Vernunftgründe. So wandte er sich als Sklavenhalter nicht gegen Sklavenhaltung, weil es unmenschlich sei, wie zum Beispiel der christlich argumentierende Wilberforce, sondern weil sie wirtschaftliche Nachteile bringt (obgleich er selbst Sklaven weiterhin besaß). So beginnen die Virginia Declaration of Rights ohne Bezug auf Gott, sondern betonen das Naturrecht:

Alle Menschen sind von Natur aus in gleicher Weise frei und unabhängig und besitzen bestimmte angeborene Rechte, welche sie ihrer Nachkommenschaft durch keinen Vertrag rauben oder entziehen können, wenn sie eine staatliche Verbindung eingehen, und zwar den Genuss des Lebens und der Freiheit, die Mittel zum Erwerb und Besitz von Eigentum und das Erstreben und Erlangen von Glück und Sicherheit.

Der Artikel 16 nimmt allerdings distanziert Bezug auf den christlichen Glauben, ordnet ihn der Vernunft unter:

Die Religion oder die Ehrfurcht, die wir unserem Schöpfer schulden, und die Art, wie wir sie erfüllen, können nur durch Vernunft und Überzeugung bestimmt sein und nicht durch Zwang oder Gewalt; daher sind alle Menschen gleicherweise zur freien Religionsausübung berechtigt, entsprechend der Stimme ihres Gewissens; es ist die gemeinsame Pflicht aller, christliche Nachsicht, Liebe und Barmherzigkeit aneinander zu üben. https://de.wikipedia.org/wiki/Virginia_Declaration_of_Rights

Die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (August 1789) (Text: http://www.verfassungen.eu/f/ ) steht zwar auf der Basis der zuvor genannten Grundlagen, geht aber in der Präambel in eigensinniger Weise auf die religiöse Tradition ein:

„Dementsprechend anerkennt und erklärt die Nationalversammlung in Gegenwart und unter dem Schutze des höchsten Wesens folgende Menschen- und Bürgerrechte.“

Diese Bezeichnung „höchstes Wesen“ basiert auf der Tradition der Deisten, die von einem „Gott“ ausgegangen ist, aber die besondere religiös-christliche Komponente nicht einbringen wollte: Es gibt ein transzendentes Wesen, mit ihm die Schöpfung und das ewige Leben der Seele – aber alle Religionen sind ein Abfall von diesem höchsten ethischen Wesen. Damit wird auch der Atheismus zurückgewiesen. Sie spricht zudem von „heiligen Rechten der Menschen“. Hieran wird sichtbar, dass die philosophische Aufklärung gegen Kirche und Staat stärkeren Einfluss bekommen hat. Spannend ist somit Artikel 10:

Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden,…

Das heißt: die Menschenrechtserklärung gilt auch in religiösen Fragen – was man notgedrungen (so lässt die Formulierung ahnen) hineingebracht hat, obgleich man von Religion nichts hielt, sie bekämpfte.

Über die amerikanischen Menschenrechte hinaus spricht die französische Zusammenstellung die Pflichten des Staates an.

Wie in dem englischen Ansatz der Menschenrechtsformulierungen nur freie Männer eine Rolle spielten, und in der amerikanischen Deklaration Schwarze keine Rolle spielen, so in der französischen auch die Frauen nicht. Die Menschenrechte gelten im wesentlichen weißen Männern, auch wenn sie von „allen Menschen“ sprechen.

Wenn man die Menschenrechtserklärungen genau liest, dann steht auch heute noch manches an Realisierung aus. Menschen erkennen, was richtig ist – formulieren es auch – sind aber nicht in der Lage, aus welchen vielfältigen Gründen auch immer, diese (sofort) umzusetzen. Woher wissen Menschen aber, was richtig ist? Das Naturrecht bzw. wie oben besser gesagt: das Naturrecht in Kombination mit dem Willen Gottes als Maßstab und der damit verknüpften Vernunft weisen den Weg.

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