Man darf verlinken, wenn man einmal damit kein Geld verdient und zum anderen nicht weiß, dass es sich um Urheberrechtsverletzung geht. So das Urteil des EUGh sehr knapp zusammengefasst. Wer mehr und Genaueres wissen will: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/eugh-urteil-verlinken-in-der-regel-keine-urheberrechtsverletzung-a-1111392.html
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