Laienhafte Anmerkungen zum Recht

Die Frage stellt sich aus säkularer Sicht: Wenn zum Beispiel das Strafrecht in seiner Begründung christlich oder säkular zum gleichen Ergebnis führt, ist die säkulare Interpretation nur eine Folge der zeitlich voran gehenden christlichen Interpretation? Also: Streicht die säkulare Interpretation einfach nur Gott – und setzt an seine Stelle die Vernunft welcher Art auch immer (praktisch, wissenschaftlich…) ein? Nein. Damit gibt sich die säkulare Interpretation nicht zufrieden. Sie sieht: Christliche und säkulare Begründung haben eine gemeinsame Basis: das Recht. Und dieses wird dann christlich, säkular und sonstwie begründet.

Der logische Haken besteht darin, dass „Recht“ keine abstrakte Idee ist. Es ist in den jeweiligen Kulturkreisen gewachsen. Auf diese Idee, dass das Recht allen Konkretionen vorangeht, kann man nur kommen, wenn man das in westlicher Kultur begründete Recht als Rechts-Grundlage aller Kulturen ansieht. Und das ist eine Art Metaphysik/Rechts-Theologie – statt Gott wird das Recht eingesetzt – das ist säkular nicht zu begründen.

Diese Argumentation ist freilich wieder religiöser Begründung entnommen: Gott als Erhalter seiner Welt hat in den Kulturen eine „Rechts-Grundlage“ gelegt, die allerdings in den jeweiligen Kulturen erst entdeckt und gereinigt werden muss. Und das geschieht dann eben in unserer jüdisch-christlich begründeten westlichen Kultur, die z.B. auch römisches Recht aus christlicher Perspektive rezipiert hat. Das kann der gegenwärtige Mensch allerdings so nicht stehen lassen, und es wird säkular eine neue Begründung gesucht. Der Mensch will alles selbst machen – ohne Gott. Aber überraschend: Gott ist immer schon da.

Aber auch hier: Recht ist nicht statisch. Die Entdeckung des von Gott einer gerechten Gesellschaft zugrundegelegten Rechts ist noch immer in Bewegung und wird nie an ihr Ende kommen, da Menschen die Recht-Interpreten sind.

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