„Kurzer Prozess mit der Meinungsfreiheit“

Das Maas-Gesetz aus juristischer Perspektive: http://cicero.de/berliner-republik/netzwerkdurchsetzungsgesetz-kurzer-prozess-mit-der-meinungsfreiheit

Dann aber gilt eine Äußerung gegebenenfalls auch als rechtswidrig im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, wenn sie im konkreten Fall nicht strafbar ist, weil der betreffende Sprecher nicht vorsätzlich oder nicht schuldhaft handelte. Und auch der Begriff der Rechtswidrigkeit erhält eine neue Bedeutung: Zwar mag es im Einzelfall denkbar sein, dass man einer Äußerung als solcher entnehmen kann, dass sie in „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ und damit rechtmäßig gemäß Paragraph 193 StGB erfolgte. Rechtfertigungsgründe, die in der Person des Sprechers und seinen kommunikativen Beziehungen wurzeln, sind einem einzelnen Post oder Tweet hingegen in der Regel nicht zu entnehmen.

Zudem:

Facebook und andere Netzwerke sind lediglich verpflichtet, den Sprecher nachträglich über die erfolgte Löschung zu informieren und diese zu begründen.

Und der Nutzer muss dann vor Gericht ziehen, um gegen die Streichung vorzugehen. Ich werde nicht alles Wichtige angeben, damit man selber das Verlinkte liest, aber:

In der Folge könnte ein bestimmtes Bild, eine Äußerung oder gar ein als hetzerisch beurteiltes Wort von vornherein nicht mehr verwendet werden, obwohl die neue Äußerung in einem ganz anderen, zum Beispiel satirischen und damit legalen Kontext stehen kann.

Es ist interessant, das, was man emotional so dachte, hier mit juristischen Argumenten wiederzufinden.

Kurz: Das geht nicht! Ich plädiere immer noch für eine MedienEthikKommission. Vielleicht findet man dann eine Lösung, die der Gesellschaft als demokratische Gesellschaft gut zu Gesichte steht. Das, was geplant ist, ist, sanft gesagt, demokratisch gesehen, sehr labil. Steinmeier wollte doch für Demokratie kämpfen! Hier hat er eine Möglichkeit.

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