Kinder dürfen wieder zu den Eltern

Die vom Jugendamt den Eltern entzogenen Kindern dürfen wieder nach Hause. Sie waren nicht entzogen worden, weil die Kinder verwahrlosten, weil die Eltern Drogen genommen haben, weil die Kinder gefährdet waren, weil die Fürsorgepflicht nicht eingehalten wurde, weil sie kein Deutsch sprechen konnten… – sie waren den Eltern weggenommen worden, weil die Eltern sie nicht an der staatlichen Schule unterrichten ließen. Nun durften die Kinder wieder heim und gehen in die staatliche Schule: http://www.jesus.de/index.php?id=885&tx_ttnews[tt_news]=194375&cHash=7c3f42d7395ed76f3eca9b5c999a5832

Interessant finde ich, dass es heißt: Das Jugendamt hatte die Kinder in Obhut genommen. Ob sich Kinder, die man den sie liebenden Eltern wegnimmt, sehr behütet fühlen, möchte ich bezweifeln. Und die Eltern sollen nun an der Finanzierung für die Unterbringung der Kinder durch das Jugendamt beteiligt werden.

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