Über #MeToo und Rechtsstaat

Über #MeToo und Rechtsstaat ein Beitrag von Thomas Fischer: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/so-funktioniert-das-a-432909f3-6f6e-456d-9e8a-d6f11a46f801 Krass, was manche so von sich geben. Damit meine ich jetzt nicht Herrn Fischer.

Was wir lernen können ist, dass „Me Too“ keine Rechtsregel, keine Beweisregel, kein Schuldspruch und noch nicht einmal eine Anklage ist. Es ist einfach eine Meinung. Sie ist subjektiv, sie ist erlaubt, sie ist falsch oder richtig, sie ist politisches Programm, moralische Verdammung oder selbstgerechte Überhöhung.

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