„Was ist deutsch?“ + Böhmermann-MerkelKlage

„Was ist deutsch?“ – ein Beitrag von Theo Sommer zur Auseinandersetzung mit Özoguz: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-09/aydan-oezoguz-alexander-gauland-deutsche-kultur-5vor8?

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Böhmermann hat Teil-Recht bekommen für sein kurioses Erdogan-„Gedicht“ – die Auseinandersetzung ist aber gerichtlich noch nicht abgeschlossen. Nun will sein Anwalt auch durchsetzen, dass Merkel nicht mehr das Recht gehabt hat, ihre Meinung dazu zu sagen? Was ist das denn! Worum geht es dem Anwalt? Merkel hatte das Gedicht als „bewusst verletzend“ bezeichnet und das sei eine Vorverurteilung gewesen.

Ich hatte Merkel vor einem Jahr auch kritisiert http://blog.wolfgangfenske.de/2016/04/19/merkels-boehmermann-angriffe-auf-frauen/ – aber nun gegen sie zu klagen bzw. eine Klage anzudrohen, das ist kurios. Seit wann soll man nicht mehr das Recht haben, ein Gedicht oder was auch immer dieses Fabrikat sein sollte, von dem ich noch immer nichts halte, als verletzend zu bezeichnen? Dieses Recht gilt auch für Politiker. Ich hoffe, Merkel knickt nicht ein und es kommt zu einer Klage – die dann zu Gunsten von Merkel ausgehen wird. Wenn nicht, dann haben wir wieder ein Beispiel dafür, dass Meinungsfreiheit eingeschränkt wird – durch einen, der seinen Text als Ausdruck der Meinungsfreiheit schützen will. Alles äußerst kurios.

Außerdem: Der Text ist voll peinlich – und den sollte man auch als Autor schleunigst verschwinden lassen, damit diese Peinlichkeit, die eben durch Erdogan einfach nur politisch hochgepuscht wurde nicht lange an einem anhängt. Natürlich hat auch der Autor eines peinlichen Textes Meinungs- und Kunstfreiheit. Aber ich mag mich nicht fremdschämen. Von daher der Tipp. Da es aber nicht um mich geht und jeder eben das Recht hat, sich zu verpeinlichen, sollte es mich eigentlich nichts angehen.

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