Deutscher Syrer mit zwei Frauen – holt euch eure Zweitfrau!

Wer im Ausland noch eine zweite Frau heiratet – „kann dennoch zu einem guten und treuen Bundesbürger taugen“ http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.oberstes-gericht-enscheidet-deutscher-pass-und-zweitfrau-beides-geht.e39642d1-6638-4892-9278-80fa49be6a4f.html

Da in Deutschland alle vor dem Gesetz gleich sind: Liebe Männer, die ihr schon immer vor hattet, eine Zweitfrau zu heiraten, ab ins Ausland, holt euch eure Zweitfrau!

Liebe Frauen, die Ihr vor hattet – auch Ihr syrischen Frauen, Frauen aus islamischen Ländern – einen Zweitmann zu nehmen: Holt euch euren Zweitmann! Vor dem Gesetz in Deutschland sind alle gleich.

Der Mann hatte übrigens sieben Wochen, nachdem er eine Deutsche geheiratet hatte, in Syrien eine zweite Frau geheiratet. Die Argumentation muss man natürlich dann auch übernehmen: Ich bin schwanger bzw. meine zweite Frau ist schwanger – ich muss sie/ihn heiraten, um nicht gesellschaftlich geächtet zu werden. Sonderbar ist allerdings: „Eheliche Kontakte gebe es keine“ – ist das für Gesetzesausleger ein wesentliches Argument, Zweitehen zuzulassen? Also: Ich habe eine Zweitfrau/Zweitmann – allerdings habe ich keinen ehelichen Kontakt mehr mit ihr/ihm. Von daher darf ich sie/ihn haben. Abgesehen davon: Wer überprüft das?

Übrigens: Alle sind vor dem Gesetz gleich – muss man dann eigentlich eine adäquate Argumentation vorlegen? Entweder sind Zweitehen erlaubt oder sie sind es nicht. Alles andere hat den Gesetzgeber nichts anzugehen.

https://www.wolfgangfenske.de/impressum-datenschutz.html

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