Rechtfertigt eine Beleidigung, wenn es denn wirklich so gewesen sein sollte, einen solchen Schlag, dass die Geschlagene stirbt? http://www.zeit.de/gesellschaft/2015-06/urteil-im-tugce-prozess-drei-jahre-jugendhaft-fuer-angeklagten Eigenartig finde ich auch, dass man als Richter den Angehörigen mit auf den Weg gibt: „Der Verlust sei `durch kein Urteil dieser Welt auszugleichen´“. Mir ist schon klar, was er meint: Es geht vor Gericht nicht um Gerechtigkeit im landläufigen Sinn, denn die gibt es angeblich nie. Aber es hat schon einen eigenartigen Klang, das den Angehörigen angesichts eines so geringen Strafmaßes zu sagen. (Zumindest nach dem Artikel geurteilt. Ich kenne den Kontext der Äußerung nicht.)
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