Sexualstraftäter + Firma

Die Belegschaft einer Firma wollen mit einem Sexualstraftäter nicht mehr zusammenarbeiten. Die Firma hat ihm gekündigt – darf sie aber nicht. Was nun? Muss die Firma die Belegschaft zwingen – wie es angedeutet wurde – mit Lohnkürzungen, Abmahnungen – Kündigungen? http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sexualstraftaeter-eurogate-scheitert-mit-kuendigungen-a-966014.html

Was ich bei all solchen Informationen immer interessant finde, wie kaltschnäuzig manche sind. Wenn ich so viel Dreck am Stecken hätte, ich würde mich in Grund und Boden schämen und nicht den großen Mackes spielen. Menschen sind nun einmal verschieden.

Aber Gerechtigkeits-Gefühl ist bei vielen in der Bevölkerung gleich. Und das muss gerichtlich gebrochen werden. Ist klar, denn der Straftäter hat ja seine Strafe bekommen. Die Bevölkerung hat ein anderes Verständnis als unser Recht. Ist das gut? Ist das schlecht? Das ist bei der Frage nach gültigem Recht nicht die Frage.

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