Banjul-Charta – Menschenrechte Afrika

Die Banjul-Charta (Afrikanische Charta der Rechte des Menschen und der Völker) hält fest, wie afrikanische Staaten die Menschenrechte sehen – und es gibt interessante Unterschiede zu unserem Verständnis von Menschenrechten: http://handbuchmenschenrechte.fes.de/themen/ausseuropaeischer-regionaler-menschenrechtsschutz/das-afrikanische-menschenrechtsschutzsystem.html

und: https://uni.de/redaktion/afrikanische-charta-der-menschenrechte-und-rechte-der-voelker

und eine Einschätzung auch hier – auch mit Blick auf das, was im Vergleich zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fehlt bzw. anders ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Afrikanische_Charta_der_Menschenrechte_und_der_Rechte_der_V%C3%B6lker

So werden die Völker betont – (mit Blick auf den Kolonialismus) das Recht auf Selbstbestimmung usw. – und es wird (mit Blick auf die Clan-Tradition) betont, dass das Individuum gegenüber der Familie / der Gemeinschaft Pflichten zu erfüllen hat. Zudem sind die Bestimmungen so formuliert, dass einzelnen Herrschern mehr Raum gegeben wird, sie in ihrem Sinne zu interpretieren. Aber das sollte nicht hochmütig machen, denn hier wird das festgeschrieben, was wir mit den Menschenrechten zum Teil machen: Sie der jeweiligen politischen Situation anpassen.

Die Charta: https://hippokrates.ch/wp-content/uploads/banjul-charta-der-menschenrechte-und-rechte-der-voelker.pdf

Meine Frage ist: Kann man mit Blick auf diese Charta – so lückenhaft sie ist – nicht die Herrscher in Veränderungen des Systems einbeziehen? Können nicht Gruppen unterstützt werden, die versuchen, die positiven Aspekte der Charta umzusetzen?

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KategorienAllgemein

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