Der Mann, der einen Polizisten getötet hat und einen weiteren töten wollte, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden: http://www.hessenschau.de/panorama/lebenslange-haft-fuer-polizistenmord-von-herborn,herborn-urteil-102.html
Der Verteidiger forderte – das gehört sich auch so für Verteidiger – Freispruch, weil der Angeklagte die Polizisten nicht als Polizisten erkannt habe und meinte, in Notwehr mit dem Messer auf den Polizisten losgegangen zu sein, ihn tödlich verletzt und den anderen angegriffen habe.
Das Urteil wird allgemein begrüßt. Zu Recht.
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Ein Mann wurde wegen Vergewaltigung und Mordes angeklagt. Aus Mangel an Beweisen frei gesprochen. Heute weiß man: Er ist des Mordes dringendst verdächtigt. Der, der mutmaßlich der Vergewaltigten die Kehle durchgeschnitten hat – kann aber nicht mehr verurteilt werden, weil er frei gesprochen worden war. Und wie reagiert das Justizministerium des Herrn Maas? Hier kann man es nachlesen: http://www.stern.de/panorama/stern-crime/opfer-frederike-von-moehlmann—jeder-kennt-den-moerder–7590400.html
Ein Gesetz, das zum Schutz von Menschen dienen sollte, wurde in diesem Fall zum Schutz eines vermutlich zu unrecht Freigesprochenen.
Interessant finde ich diese Formulierung:
Wolfram Schädler: Ismet H. darf nach dem Strafrecht nicht als Mörder bezeichnet werden…. Aber dennoch waren diese Urteile eine kleine Sensation. Denn in der Begründung der Gerichte, etwa des Celler Oberlandesgerichtes, heißt es, dass Ismet H. Möhlmanns Tochter „vergewaltigt und anschließend getötet hat“. Es ist also gerichtlich festgestellt, dass Ismet H. der Mörder von Frederike ist.
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