Kreuz Kopftuch

Ich vermute, dass dieser Einwand nicht passend ist. Denn es ist ein Unterschied, ob ein Lehrer bzw. eine Lehrerin ein religiöses Symbol trägt oder ob in einem Klassenraum ein Kreuz hängt.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article138611955/Stellt-Karlsruhe-das-Kopftuch-besser-als-das-Kreuz.html

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Grundsätzlich zum Verhältnis von Kirche und Staat: Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschauliche rNeutralität verpflichtet, kann die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht und von denen auch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben abhängt. Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind dabei, wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag, von überragender Prägekraft gewesen. Die darauf zurückgehenden Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmuster können dem Staat nicht gleichgültig sein. Das gilt in besonderem Maß für die Schule, in der die kulturellen Grundlagen der Gesellschaft vornehmlich tradiert und erneuert werden. (Aus dem Bundesverfassungsbericht 5/1995: Kruzifixurteil : http://www.dreigliederung.de/essays/1995-05-001.html)

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