Antisemitismus

Das Urteil ist wirklich sehr zwiespältig: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/wahlplakat-anzeige-zentralrat-der-juden-kritisiert-staatsanwaltschaft-16310666.html

Die Partei die Rechte wirbt: „Zionismus stoppen: Israel ist unser Unglück – Schluss damit!“ Das ist zulässig, trotz Anlehnung an das Dritte Reich (ich würde auch sagen: trotz Anlehnung an antisemitische Vorstellungen, schon vor dem so genannten Dritten Reich). Weil der Satz auch anders zu interpretieren sei, sei er erlaubt. Und dass er anders zu interpretieren ist, ist durch das vorangestellte „Zionismus“ richtig. Ich denke, man müsste noch eine Sicht berücksichtigen: Es geht der Partei „die Rechte“ sicher nicht um internationale Fragestellungen. Das müsste man zumindest untersuchen. Wenn dem so ist, liegt es nahe, dass hier nur eine internationale Formulierung gesucht wurde, um die antisemitische Giftbrühe unters Volk zu bringen.

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