Kreuz im Gericht?

Eine Diskussion über das Kreuz im Gerichtssaal im Saarland: http://kath.net/news/55254 Das Gericht spricht nicht im Namen der göttlichen Autorität, so Stefan Geib, sondern… – im Namen wessen? Im Namen des Volkes meint er wahrscheinlich. Nun denn. Welchen Volkes? Im Namen des christlich orientierten Volkes, im Namen des kriminell orientierten Volkes, im Namen des atheistisch orientierten Volkes, im Namen des gleichgültigen Volkes? Wahrscheinlich im Namen des Volkes, wie es der Richter in seiner Person, seiner Meinung vertreten sieht?

Vor wem muss sich eigentlich ein Richter verantworten? Vor dem Volk? Vor dem Gesetzgeber? Vor sich selbst? Vor Gott? Ich denke, dieser Aspekt sollte auch in die Frage eingebracht werden.

Ich bin kein Jurist. Muss ich wohl nicht sagen, denn dieser wird sich diese Frage sicher qualifizierter stellen. Aber das würde mich doch interessieren: Was bedeutet die Formel: Im Namen des Volkes? Und da unser Volk noch zu über 60% aus Christen besteht, wäre es vielleicht nicht unangebracht, diese Sicht mit einzubringen. (Ich weiß, dass das mit den über 60% diskutiert werden kann. Nicht jeder in der Kirche ist Christ, nicht jeder, der aus der Kirche ausgetreten ist, ist Christ usw.)

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