Eine Veranstaltung zur Gründung der EKD: http://www.ekkw.de/aktuell/meldung/index_16082.htm
In diesem Zusammenhang sagte Bischof Hein: „Die Zeit der Selbstverständlichkeiten ist vorbei. Für unsere Landeskirchen heißt das: enger zusammenrücken, Strukturen vereinfachen und verflüssigen, aber auch: entschieden, klar, deutlich und vernehmlich die Stimme des Evangeliums laut werden lassen.“
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Die Schleswig-Holsteinert sind vernünftige Leute: 25.000 – 5.000 mehr als notwendig – haben dafür gestimmt, dass der Gottesbezug in die Verfassung hineinkommen soll – somit muss der Landtag erneut darüber beraten. Ich hoffe, die sind so vernünftig wie das Volk: http://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/volksinitiative-fuer-gottesbezug-erfolgreich-92375/
Warum ist das vernünftig? Weil die Mehrheit der Schleswig-Holsteiner sich in einer der Kirchen und christlichen Gemeinschaften heimisch fühlt, und wir leben noch immer in einer subsidiarischen Gesellschaftsordnung, in der die Menschen bestimmen und nicht eine Gruppe, die sich als politische Elite von der Bevölkerung löst, und weil die Verfassung eine Letztbegründung benötigt. Man kann zum Beispiel nicht von der Würde des Menschen sprechen, wenn nicht deutlich wird, dass diese Würde nur darum indiskutabel ist, weil sie biblisch begründet wird. Man kann natürlich wunderbar darüber diskutieren, wer Würde hat und warum usw. usw. Aber unsere Vorstellung, dass alle Menschen Würde haben, nicht nur die Reichen, die Mächtigen, die Menschen, die denken können usw. – das ist biblisch begründet. Einmal von der Schöpfungsgeschichte her: Jeder Mensch ist Ebenbild Gottes – und zudem von Jesus her: Jedes Individuum ist es Wert, beachtet zu werden.
In der Präambel der Schleswig-Holsteinischen Verfassung ist nicht von der Würde des Menschen die Rede, sondern nur von „Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte“ – ist zwar weniger als Würde – aber die Menschenrechte basieren ja auch auf unsere christliche Tradition, die oben genannt wurde. Das sieht man nicht zuletzt daran, dass der asiatische Raum sowie der islamische Raum unterschiedliche Ansätze zum Thema hat. Und diese können leicht hierher überschwappen.
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte spricht von Würde – und nicht von Gott. Ist klar. So kann dann jede religiöse Gruppe auf der Welt ihren eigenen Glaubensbezug einbringen. Diese Allgemeinheit und die Lösung von dem Letztbezug rächt sich allerdings, weil nun manche hingehen und eigene Menschenrechtsgrundlagen formulieren – aber auf der Basis ihrer Kultur und Religion.