Darf man einen Menschen als „Rassist“ und „Nazi“ bezeichnen, der keiner ist?
Einer wurde angezeigt, weil er eine Frau als Rassistin und Nazi bezeichnet hatte. Die Antwort der Staatsanwaltschaft: die Äußerung sei nicht bloße Schmähkritik gewesen, sondern wurde im Rahmen politischer Meinungsbildung getätigt. Und „Im politischen Meinungskampf besteht grundsätzlich eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit. In diesem Rahmen sind insbesondere auch abwertende Äußerungen zulässig und einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen, sofern sie nach Sachlage im Einzelfall nicht unverhältnismäßig erscheinen. Dass die Äußerungen eine persönlich diffamierende und herabsetzende Zielrichtung im Sinne der Schmähkritik hatten, ist hingegen vorliegend nicht erkennbar.“ http://www.pi-news.net/2013/11/strafanzeige-gegen-mdb-kelber-abgeschmettert/#more-369912
Man darf also einfach so einen anderen als „Rassist“ und „Nazi“ bezeichnen – und das ist keine Schmähkritik und im Rahmen politischer Meinungsbildung möglich?
Oder nur darum, weil derjenige, der das geäußert hat, Mitglied des Bundestages war? Und der darf dann eine nichtschmähende Schmäkritik den freien Bürgern um die Ohren schlagen, weil die Staatsanwaltschaft das eben so sieht?
Man lernt in diesem unserem Lande nie aus.
Aber – ich erinnere mich – ich hatte doch neulich im Blog, dass eine Politikerin aus München die Polizei beleidigt hatte (im Zusammenhang von NSU) und das überhaupt nicht gut fand, als sich ein Polizist dagegen gewehrt hatte. Haben wir eine auf Privilegien pochende Politikerkaste vor uns? Sie dürfen beleidigen – allen anderen gilt das nicht? Alle sind gleich – manche sind tatsächlich gleicher?
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Das ist unsere EU – sie ist auch ein bisschen gleicher: http://www.welt.de/wirtschaft/article121780168/Millionen-fuer-die-Nachfahren-der-Bounty-Meuterer.html
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