Polizei Leipzig bedauert – oder nicht? + Gegner der AfD lieben sie! + Eilantrag und Strafe

Natürlich bedauert die Polizei von Leipzig, dass in einer Verlautbarung angesichts der Straftaten eines Libyers geschrieben wurde https://www.welt.de/politik/deutschland/article169075283/Leipziger-Polizei-entschuldigt-sich-fuer-Pressemitteilung.html

„Ob es sich bei den Diebstahlshandlungen und Raubstraftaten um angemessene Begrüßungshandlungen gegenüber der Bevölkerung handelt, werden die Opfer mit Sicherheit zu verneinen wissen.“

Und was folgt dann? Etwas, das aus meiner Sicht tiefer blicken lässt als dieser oben genannte Grund, der bei manchen einen Aufschrei der Empörung verursacht hatte:

„Die Pressemitteilung erfolgte im Wissen um die einseitige Wahrnehmung der Polizei, welche berufsbedingt fast ausschließlich mit negativen Aspekten des Flüchtlingszustroms befasst ist.

Mit wem hat es also die Polizei fast ausschließlich zu tun?

Medien und Politik schlafen und schlafen und schlafen. Man empört sich über diejenigen, die den Kopf hinhalten müssen. Und dann war Wahl – und sie fallen wieder in Tiefschlaf – nur die Empörer sind Wachhunde, die sofort losbellen, wenn einer sich meldet und nicht Systemkonform formuliert.

Leute, Leute, Ihr lernt nicht dazu. Ihr schreit auf, weil die AfD so viele Stimmen bekommen hat – und tut alles dafür, dass sie noch mehr bekommt, weil Ihr nicht die Realität aussprechen lasst, sondern nur die gewünschte Realität. Und damit gibt es auch keine Problemlösungen, weil Ihr Realitätsverweigerer sie verhindert. Und wer freut sich über Euer Unvermögen? Die AfD. Wahrscheinlich liebt Ihr aber auch die AfD, weil sie Euch so schön Möglichkeiten bietet, Euch zu empören und Euch besser zu fühlen als der – aus Eurer Sicht – Bodensatz (Kretschmann) oder die Arschlöcher (Kahrs) unseres Landes. BuhMänner und BuhFrauen tun gut. Die lassen das eigene Leben so schön sinnvoll erscheinen. Man hat was zu bekämpfen.

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Ein Anwalt muss 2600€ Strafe zahlen, weil er bei einem Eilantrag gegen die Abschiebung eines Asylbewerbers falsche Angaben gemacht hatte. Die Begründung halte ich für sehr interessant und vielleicht für weiter ausbaubar: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-09/asyl-bundesverfassungsgericht-eilantrag-abschiebung

„Das Bundesverfassungsgericht muss es aber nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar missbräuchliche Anträge gehindert zu werden“.

https://www.wolfgangfenske.de/impressum-datenschutz.html

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