Die Essener Awo wollte ein Mitglied rauswerfen, weil er von der SPD zur AfD gewechselt ist. Das interne Schiedsgericht stimmt einem Ausschluss nicht zu, wenn nicht ganz konkrete Vorwürfe benannt werden, die einer Mitgliedschaft widersprechen. Denn die Awo weiß sich dem Grundgesetz verpflichtet: Meinungsfreiheit und: jeder darf einer Partei angehören, die nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten ist. http://www.derwesten.de/staedte/essen/awo-ausschluss-von-afd-mann-guido-reil-geraet-ins-stocken-id12276907.html
Dieses Urteil zeugt von Mut und gutem Demokratieverständnis – ich bin einmal gespannt, ob irgendwann mal darüber berichtet wird, was diese Leute vom Schiedsgericht für Reaktionen bekommen.
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