Party-Überfälle + Mädchen sexuell belästigen

Man hört immer wieder einmal von Überfällen nicht Geladener auf Partys – wie im folgenden Beitrag: http://www.sz-online.de/sachsen/meissen-disko-schlaegerei-artet-aus-3053832.html Da ich einer bin, der gerne immer auf das Grundsätzliche hinweist, stellt sich hier die Frage:

Wenn ungebetene Gäste Frauen belästigen, darf man sie verprügeln? Natürlich nicht. Das ist eine Art Selbstjustiz. Man muss die Polizei rufen. Und darf man sie verprügeln, bis die Polizei kommt, wenn sie nicht aufhören, die Frauen zu belästigen? Das, so vermute ich, ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Ich werde meine naive Fragerei hier abbrechen, weil ich vermute, dass ich damit schon zu viel gefragt habe.

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Und diese Mädchen werden sexuell belästigt – die Belästiger sind stadtbekannt. Sie sind alkoholisiert – und was bedeutet das? Sie haben nichts zu befürchten – obwohl sie einen Mann zusammengeschlagen haben, der die Belästigungen verhindern wollte. Nichts zu befürchten – vielleicht ein paar Stunden Straße kehren – wenn überhaupt. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/koeln-kalk-60-jaehriger-auf-spielplatz-zusammengeschlagen-a-1022631.html Ich muss gestehen, dass das eine bittere Vermutung von mir ist. Unser Land nähert sich Ländern an, in denen Vergewaltiger als Strafe den Rasen vor der Polizeistation mähen müssen. Ich hoffe, ich werde in ein paar Monaten ein anderes Gerichtsurteil lesen, als hier vermutet.

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