Kein Deutsch – aber Staatsbürgerschaft

Man muss nicht unbedingt deutsch sprechen können und darf dennoch die Staatsbürgerschaft bekommen? http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/torben-grombery/brd-anno-2-14-einbuergerung-auch-ohne-deutsche-sprachkenntnisse.html Da hat sich in den letzten Jahren ein Gesinnungswandel vollzogen, der für die Gesellschaft nur gut und richtig sein konnte – und das wird nun durch ein Gericht torpediert. Ist ja schon ein Ding.

Noch ein klasse – weil überraschendes – Gerichtsurteil: Tote haben Anspruch auf Urlaub – bzw. der Urlaubsanspruch kann vererbt werden: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/europaeischer-gerichtshof-urlaubsanspruch-gilt-bis-in-den-tod-a-974717.html

Vielleicht haben Tote auch bald Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Man weiß ja nie.

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