Wenn Behörden bestimmte Personen anzeigen und diese Anzeigen medial an die große Glocke gehängt werden – wer hat dann die Pflicht, die Bevölkerung darüber zu informieren, dass die Anzeigen nicht erfolgreich waren? Darüber muss unabhängig von diesem konkreten Fall (Beatrix von Storch) nachgedacht werden, damit Bürger nicht durch die mächtigen Behörden in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt werden: https://www.tagesspiegel.de/politik/koelner-polizei-schweigt-die-unschuld-der-frau-von-storch/21205342.html
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Apropos AfD: Weidel geht gegen Facebook vor, weil es Beleidigungen nicht gelöscht habe: http://meedia.de/2018/04/24/wegen-nicht-geloeschter-beleidigung-afd-politikerin-alice-weidel-zieht-gegen-facebook-vor-gericht/
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Ich verlinke diese Anmerkung nicht, sage nur, dass am 24.4. auf achgut ein Artikel veröffentlicht wurde, der der Hamburger Justiz im Fall der Ermordung einer Mutter und des Kindes auf einem UBahnsteig, auf die Finger schaut. Dass es unabhängige Menschen gibt, die sich nicht scheuen, auch der Justiz auf die Finger zu schauen (und damit evtl. auch zu klopfen; Aufgabe der Medien als vierte Kraft?), ist erfreulich und Zeichen für Demokratie. Warum ich es nicht deutlicher verlinke? Wie heißt es so schön: Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren, darum kann ich dazu nichts sagen.
https://www.wolfgangfenske.de/impressum-datenschutz.html und www.blumenwieserich.tumblr.com