Verdächtige Gefährder dürfen abgeschoben werden. Das ist sehr gut – allerdings müssen die Zielstaaten mitmachen – denn das Hintertürchen bleibt natürlich: Folter und Todesstrafe müssen ausgeschlossen werden. Von wie vielen Staaten der islamischen Welt ist wirklich zu sagen, dass Folter ausgeschlossen werden kann? Welcher dieser Staaten will Extremisten zurückhaben? Also alles wohl wie gehabt. Aber für die Rechtsprechung im Land ist das ein wichtiger Meilenstein. http://www.tagesschau.de/inland/abschiebung-gefaehrder-101.html
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Das war eine nicht korrekte Aussage in der Tagesschau, dass sich nur Oststaaten damit schwer tun, Flüchtlinge aufzunehmen. Das gilt für Großbritannien genauso wie für die meisten anderen Staaten der EU. Nur die Oststaaten wehren sich noch. Nun bekommt auch Macron Geschmack an der Idee, die schon lange (auch in meinem Blog) geäußert wurde: Hot Spots für Flüchtlinge in Afrika einrichten: http://www.krone.at/welt/frankreich-will-asyl-hotspots-direkt-in-afrika-macron-auf-kurz-kurs-story-580595
Aber: Diese HotSpots müssen dem Menschenrechtsstandard der EU genügen – kontrolliert durch die UN!
Zudem muss verhindert werden, dass Schmuggler andere Wege finden, die Menschen über das gefährliche Mittelmeer zu schleusen.
Zudem müssen unbedingt genügend Bearbeiter vorhanden sein, damit die Menschen nicht zu lange auf einen Bescheid warten müssen.
Zudem muss ein legaler Weg zum Zuzug gefunden werden, der von den jeweiligen Ländern gezielt gegangen werden kann – ohne den afrikanischen Staaten die Fachleute zu klauen, die aber dennoch ihren eigenen Interessen dienen.
Niemand kann ein Interesse daran haben, Menschen aus afrikanischen Staaten zu entwurzeln, sie unnötigen Gefährdungen auszusetzen. Dazu wäre es aber nötig, HotSpots nicht nur an der libyschen Küste zu errichten, sondern eben auch an den jeweiligen Schmuggler-Umschlagplätzen innerhalb der Länder Afrikas. Dazu: http://blog.wolfgangfenske.de/2016/12/06/fluechtlings-hotspots-der-un/