Der EuGH hat wieder zum Gesichtsschleier Stellung bezogen: https://www.nzz.ch/international/belgisches-gesetz-menschenrechtsgericht-bestaetigt-gesichtsschleier-verbote-ld.1305430
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Was ich zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Gewerkschaften noch nicht verstanden habe: Besteht nach einer Tarifeinigung mit der Mehrheitsgewerkschaft eigentlich Streikverbot? Wenn nein, hat sich dann eigentlich wirklich etwas geändert? Es sieht so aus, als sei das Urteil – sagen wir mal: sonderbar: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/tarifeinheitsgesetz-das-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-ist-stoff-fuer-zoff-a-1157252.html
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