Abtreibungen sprechen für Krankenhausqualität und guten Ruf

Wenn ein Krankenhaus Abtreibungen durchführt, spricht das für eine höhere Qualität des Krankenhauses? Kann ein Krankenhaus zu Abtreibungen gezwungen werden? Nein. Wo finden wir also Gesetzesbruch? http://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/dannenberg-chefarzt-lehnt-abtreibungen-aus-religioesen-gruenden-ab-a-1133494.html Dass ProFamilia wettert, ist klar. Aber dass eine SPD Gesundheitsministerin droht – gegen das Gesetz! – dann sollte man mal nachhaken. Was Rückschritt ist, das bestimmen heutzutage diejenigen, die auch sagen, was Fortschritt ist und von anderen verlangen, ihre Sicht von Fortschritt zu teilen. Von daher: Ideologisch bedingt.

Die Konzernleitung rudert zurück – und sucht einen Kompromiss: http://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/dannenberg-capio-konzern-widerruft-chefarzt-anordnung-zu-abtreibungen-a-1133581.html Sie sieht wahrscheinlich ihren guten Ruf gefährdet. Die Gefährdung des guten Rufes ist damit verbunden, dass man keine Ungeborenen abtreibt. In was für einer die Ungeborenen verachtenden Welt leben wir!

Ab wann beginnt der Mensch? Ab der Verschmelzung von Samen- und Eizelle. Diese Diskussion wird immer geführt werden müssen – so lange es Christen gibt. Und sie wird auch geführt werden, so lange Eltern sich freuen: Wir bekommen ein Baby! – sobald sie von diesem glücklichen Ereignis erfahren. Denn dass das Ungeborene ein Baby, ein Menschenkind ist, ist nicht abhängig davon, ob man es will oder nicht.

(Nachtrag: 9.2.2017: Gilt das Gesetz noch? http://www.idea.de/menschenrechte/detail/streit-um-abtreibung-christlicher-chefarzt-wird-die-klinik-verlassen-99850.html – und ebenso der Klinikleiter muss Konsequenzen tragen. Und: https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/gesellschaft/2017/02/09/allianz-abtreibung-darf-kein-normalfall-werden/ :

Die Debatte um die Vorgänge in der Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg müssten die „längst überfällige Überprüfung einläuten, die das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Urteil vom Mai 1993″ gefordert habe. In der damaligen Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Schwangerschaftsabbruch für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen werden muss. Nach der sogenannte Fristenregelung bleibt innerhalb der ersten zwölf Wochen ein Abbruch einer Schwangerschaft nach Teilnahme an einem Beratungsgespräch rechtswidrig, aber straflos. Nach Ansicht der Unterzeichner „ist entgegen der Rechtslage die Abtreibungsmentalität so fest in unserem Volk verankert, dass jedes Nein dagegen zu einer öffentlichen Entrüstung führt“.

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