Ich hatte ehrlich gesagt nicht so recht daran geglaubt, dass das Gericht der BAMF Recht gibt: Flüchtlinge aus Syrien, die subsidiäres Asylrecht bekommen haben, dürfen ihre Familie nicht nachholen. Wenn keine Folter im Heimatland droht, keine Verfolgung und die Familie in einem anderen Land lebt. (Laut Tagesschau) Da war selbst der Kommentator in der ARD erstaunt und hat nicht gesagt, was er davon hält – ließ allerdings durchblicken, dass man es auch hätte anders sehen können, weil viele Gerichte es bislang anders gesehen haben. Aber das ist es eben: Die Möglichkeit der Binnenflucht wird zu wenig in der Öffentlichkeit wahrgenommen – gefördert durch die verallgemeinernden Medien. Am Beispiel Aleppo: Aleppo wird zerstört; nein, wird es nicht, die Kämpfe drehen sich – schlimm genug – um einen Stadtteil. Zudem scheint es schick zu sein, alle möglichen Menschen einladen zu wollen, in unser Land zu kommen, auch wenn damit massive Entwurzelung verbunden sind, zudem Gefahren, durch Menschenhändler gefährdet, ausgenommen und getötet zu werden. All das wird ausgeblendet. Und das ist zu loben: Das Gericht hat die politische Lage differenziert beurteilt.
Meine Stellungnahme neulich, im Vorfeld: http://blog.wolfgangfenske.de/2016/11/21/steuerzahler-zahlt-fuer-fluechtlingsprozess-eigenartiges-interview-mit-muenkler-oezoguz-und-medien/
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Im Oktober wurden über 32.000 Asylanträge gestellt. Weitere Zahlen: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/11/asylantraege-oktober-2016.html
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Ich fand gut – wie kann es anders sein, weil ich das auch schon immer im Blog schreibe – was Merkel im Bundestag zum Thema Flüchtlinge gesagt hat. Was ich nicht richtig finde: Das Türkei-Abkommen – besser gesagt: Ich fand es nur als Übergangslösung gut, um unseren Behörden Zeit zum Durchschnaufen zu bieten. Es könnte jetzt sowieso hinfällig sein – ich hoffe nur, die EU hat samt unserer Regierung schon genügend vorgesorgt, falls die Menschenmengen wieder in die EU kommen.
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