Lehrerin beleidigte Imam + Gutachterin für und gegen Kopftuch: Wie wird EuGh entscheiden?

Die Lehrerin, die darauf bestand, dass der Imam ihr die Hand gibt, hat ihn wohl mit dieser Aufforderung sehr beleidigt. So sehr beleidigt, dass die Schule nun um Entschuldigung bittet, denn das kann ja nicht sein, dass eine deutsche Frau darauf besteht, dass ein Imam sich an deutsche Sitten hält.

Und was macht der Imam? Er nimmt die Entschuldigung nicht an.

Die Schule war also nicht unterwürfig genug, sie soll nun ein Gespräch zwischen allen Beteiligten ausrichten – wahrscheinlich will er sie missionieren? Ideal wäre es freilich, er gibt während des Gespräches nach, erkennt seinen Fehler und gibt den Frauen die Hand. Aber ob das soweit kommt? http://www.spiegel.de/schulspiegel/handschlag-eklat-in-berlin-schule-entschuldigt-sich-bei-imam-a-1102960.html

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Nun, eine Gutachterin war für ein Kopftuchverbot, eine andere ist gegen ein Kopftuchverbot. Wie wird das EuGh entscheiden? http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/eugh-gutachterin-kopftuchverbot-ist-diskriminierend-a-1102847.html

Es wird so entscheiden: Firmen usw. müssen Frauen in Kopftüchern einstellen, es sei denn, sie können plausibel begründen, dass entweder den Frauen oder der Firma dadurch Schaden zugefügt wird. Die Religionsfreiheit des Individuums ist mit dem Nutzen der Gemeinschaft in der Waage zu halten. Wenn Staatsbelange berührt werden, die Neutralität signalisieren müssen, können die Staaten andere Regelungen einführen: z.B. Kopftuchverbot bei Richterinnen, Polizistinnen, Lehrerinnen, Soldatinnen, in den Ämtern im Rahmen des Publikumsverkehrs…

Da auch Muslime sagen, dass das Kopftuch nicht religiöses Zeichen ist, sondern nur von manchen Muslima als religiöses Zeichen interpretiert wird, wird auch die Handhabung des Kopftuches flexibel geregelt werden müssen.

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