Wer ist Schuld? + Mädchen verprügelt

Der Staatsschützer Vorbrücken meint zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (5 zu 3) zum BKA-Gesetz: „Wichtig ist mir aber, im Schadenfall nicht als Versager gebrandmarkt zu werden, weil ich im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften gehandelt habe.“ – Denn, es sieht so aus, als dürfen Infos weder an bestimmte Dienststellen innerhalb des Landes noch an Stellen außerhalb des Landes weiter gegeben werden. Im Falle eines Terrorangriffs, weil Infos nicht weiter gegeben werden durften – wer ist dann Schuld? http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-karlsruhe-bremst-bka-gesetz-a-1088298.html

Also, falls ein Schadenfall eintritt, kann man sagen: Schuld ist das Bundesverfassungsgericht, wenn der Grund denn in der Weitergabe liegt. Oder hat das Bundesverfassungsgericht gemäß vorliegender Gesetze geurteilt? Müssten dann Gesetze geändert werden? Geht wohl kaum, weil es sich um eine grundsätzliche Frage gehandelt hat.

Letztlich wird niemand Schuld sein. Das „Gesetz“ vielleicht.

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Eine Mädchenbande hat ein Mädchen äußerst schwer verprügelt – und sie hat die Freundinnen des Mädchen gezwungen, mitzumachen. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bad-friedrichshall-maedchen-misshandeln-14-jaehrige-schwer-a-1088259.html

Wie schlimm das ist, einmal für das verprügelte Mädchen, dass ihre Freundinnen mitgemacht haben, aber auch für die Freundinnen selbst, dass sie sich zwingen ließen, mitzumachen. Bei diesen Mädchen ist nun sehr viel Hilfestellung nötig.

Was die Mädchenbande betrifft, zwei sollen Polizeibekannt gewesen sein. Die Frage stellt sich – ohne allerdings die vorangegangenen Fälle zu kennen – warum wurde ihnen ermöglicht, wieder einem Menschen zu schaden?

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