Bürger haften+Doppelspass

Gestern schrieb ich, dass Bürger haften, wenn die Politik versagt. Hier finden wir nun eine Steigerung: Sie haften auch, wenn die Politik vorsätzlich Verfassungsbruch begeht. Können Politiker nicht auch belangt werden? Sie müssen einen Spielraum haben, in dem sie frei agieren können, weil niemand die Zukunft voraussehen kann. Aber vorsätzlich gegen die Gesetze agieren – das ist schon dreist. Vor allem – weil sie niemals haften, sondern auch hier wieder der Bürger – sogar dann, wenn er übers Ohr gehauen wurde. http://www.welt.de/debatte/article129681081/Vorsaetzlicher-rot-gruener-Verfassungsbruch.html

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Nun, bald kommt die SPD zu ihrem Doppelspass: http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article129681794/Der-Doppelpass-kommt-noch-vor-der-Sommerpause.html Die CDU hat sich wider aller Vernunft wieder über den Tisch ziehen lassen. Sie hat zwar ein bisschen mit dem Asylrecht rumgemacht, dass bestimmte Staaten als sicheres Land erklärt werden, aber vom Grundsätzlichen her gesehen, hat sie das mit zu verantworten, was die SPD durchsetzt. Und das bedeutet: Wieder wurde etwas nicht geklärt aber aus ideologischen Gründen durchgesetzt. Irgendwann rächt sich das alles, weil es unseren Grundsätzen widerspricht – wie im Blog schon häufiger dargelegt.

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