Eine Frau hatte göttliche Eingebungen – und brachte ein Buch heraus. Ein Verein zitierte aus dem Buch und sagte, nicht der Verlag habe die Rechte, sondern Gott. Nun sagt ein Gericht: Nein, der Verlag habe sie. http://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/rechtsstreit-ist-gott-urheber-88106/
Das ist ein Urteil mit großer politischer Tragweite: Wer hat die Rechte für den Koran?
Bei der Bibel sieht es anders aus – die hat schon die Deutsche Bibelgesellschaft… 😉
Wenn Gott einmal Urheber-Rechte verlangen und auf seine Patent-Rechte pochen wird – da würden wir aber mit den Ohren schlackeln.
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